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Allgemeines

Üblicher Weise wird in (bis zu sieben) sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen zunächst eruiert, ob Psychotherapeut und Patient(in) zueinander "passen". Wird dies von beiden Seiten bejaht, wird die Psychotherapie unkompliziert bei der Krankenkasse beantragt. Die Frequenz der Sitzungen wird in Abhängigkeit von den Erfordernissen individuell vereinbart.

 

Bitte beachten Sie jedoch von Anfang an, dass Sie einen vereinbarten Termin rechtzeitig absagen, falls Sie ihn nicht wahrnehmen wollen oder können. Rechtzeitig bedeutet hier: vier Tage vorher. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie kurzfristig krank geschrieben wurden. In diesem Falle wird natürlich auch eine kurzfristige Absage akzeptiert.